Die Aufgaben des Regionalbischofs

Gemäß der Kirchenverfassung der (Artikel 64) vertritt Oberkirchenrat Thomas Prieto Peral die Protestant:innen von München und Oberbayern im Landeskirchenrat und in der Öffentlichkeit. Er nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Sorge um schrift- und bekenntnisgemäße Verkündigung und rechte Sakramentsverwaltung.
  • Predigten und Gottesdienste zu besonderen Anlässen.
  • Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern, Berufung von Prädikantinnen und Prädikanten.
  • Seelsorge.
  • Besuche der Kirchengemeinden in München und Oberbayern zu Visitationen, Einweihungen und Kirchenjubiläen.
  • Förderung der Gemeinschaft und Zusammenarbeit unter den Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.
  • Beratung und Vermittlung bei der Bewälti­gung von Konfliktsituationen in Kirchengemeinden.
  • Verantwortung als Dienstvorgesetzter für die Pfarrerinnen und Pfarrer, Dekaninnen und Dekane des Kirchenkreises sowie für den Leiter der Evangelischen Dienste München.
  • Förderung der Ökumene, insbesondere mit der römisch-katholischen und der griechisch-orthodoxen Kirche; freundschaftliche Verbindung zu jüdischen Gemeinden; Kontaktpflege mit Vertreterinnen und Vertretern des Islam.
  • Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit.
  • Kontaktpflege zu Vertreterinnen und Vertre­tern gesellschaftlich relevanter Institutionen und Gruppen sowie zu den Medien.