Die Aufgaben des Regionalbischofs

Gemäß der Kirchenverfassung der (Artikel 64) vertritt Oberkirchenrat Christian Kopp die Münchner und oberbayerischen Protestanten im Landeskirchenrat und in der Öffentlichkeit. Er nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Sorge um schrift- und bekenntnisgemäße Verkündigung und rechte Sakramentsverwaltung.
  • Predigten und Gottesdienste zu besonderen Anlässen.
  • Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern, Berufung von Prädikantinnen und Prädikanten.
  • Seelsorge.
  • Besuche der Kirchengemeinden in München und Oberbayern zu Visitationen, Einweihungen und Kirchenjubiläen.
  • Förderung der Gemeinschaft und Zusammenarbeit unter den Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.
  • Beratung und Vermittlung bei der Bewälti­gung von Konfliktsituationen in Kirchengemeinden.
  • Als Dienstvorgesetzte verantwortlich für die Pfarrerinnen und Pfarrer, Dekaninnen und Dekane des Kirchenkreises sowie für den Leiter der Evangelischen Dienste München.
  • Förderung der Ökumene, insbesondere mit der römisch-katholischen und der griechisch-orthodoxen Kirche; freundschaftliche Verbindung zu jüdischen Gemeinden; Kontaktpflege mit Vertreterinnen und Vertretern des Islam.
  • Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit.
  • Kontaktpflege zu Vertreterinnen und Vertre­tern gesellschaftlich relevanter Institutionen und Gruppen sowie zu den Medien.